Überall wird Direktmarketing als das A und O der Marketingformen verschrien. Aber ist man wirklich auf diese Marketingform angewiesen?
Um dieser Frage auf den Grund gehen zu können, muss man erstmal Direktmarketing definieren.
Generell werden als Direktmarketing jegliche Werbemaßnahmen bezeichnet, die den Endverbraucher direkt anspricht. Während Radiowerbung, TV-Spots oder auch Anzeigen in der Zeitung allgemein die breite Masse anspricht, wird im Direktmarketing auf die entsprechende Zielgruppe eingegangen.
Neukundengewinnung
Potentielle Neukunden als auch Bestandskunden werden direkt per E-Mail, Telefon, SMS, Social Media, Wurfsendung, Prospekt oder Fax kontaktiert.
Durch diese direkte Ansprache verringert sich der Streuverlust deutlich. Es werden nur die Personen angesprochen, die sich für das Produkt, die Dienstleistung oder das Unternehmen interessieren (könnten).
Dadurch verringern sich die Kosten und die Effizienz wird erheblich gesteigert.
Neben den Vorteilen hält das Direktmarketing aber auch Nachteile parat.
Die Durchführung der verschiedenen Marketingoptionen ist rechtlich nicht so ganz einfach zu bewerkstelligen.
Insbesondere datenschutzrechtliche Gründe und Bestimmungen erschweren die Umsetzung. So muss beispielsweise der Empfänger von SMS und E-Mails im Vorfeld sein Einverständnis gegeben haben.
Postwurfsendungen und Prospekte sind hingegen gestattet, bis der Empfänger mitteilt, dass er diese nicht erhalten möchte.
Als schwierig könnte sich auch die Beschaffung der Personendaten wie E-Mail-Adresse usw. gestalten. Hier helfen professionelle Werbeagenturen wie Zarenga und Marketing-Experten wie Sven Nobereit.
Ebenso bedarf es ein gesetzkonformes Konzept. Um Mahnungen und Bußgeldern zu entgehen sind auch hier die Experten die richtigen Ansprechpartner.
Direktmarketing ist ein unverzichtbares Instrument um Neukunden zu gewinnen und Bestandskunden zu pflegen. Die rechtlichen Hürden können mit professioneller Hilfe genommen werden.